Fan Paket

bayern-erlebniswelt-tour

Um unseren Gästen ein Stress freies Fußball-Erlebnis zu ermöglichen, haben wir mit unseren Partnern aus der Hotel-Allianz ein Pauschal-Angebot für den Transfer aus unserem Hotel zur Allianz-Arena und zurück entwickelt.

Ein bequemer Reisebus holt Sie ca. 2,5 Stunden vor dem Anstoß in unserem Hotel ab, bringt Sie zur Arena und steht auch wieder bereit, wenn das Spiel zu Ende ist. Der anschließende Besuch in unserem Biergarten oder dem rustikalen Gasthaus mit seinem breit gefächerten Angebot, an Bayerischen-Schmankerln, Biersorten und einer wechselnden Tageskarte (Leistung ist nicht im Pauschal-Preis enthalten) lassen den Fußball-Tag in Ruhe ausklingen. Die Übernachtungen in unseren Brauerei-Zimmern,das Frühstücksbuffet und Bustransfer zum Spiel sind Bestandteil des Arrangements.

Unsere Fan-Pakete werden nur zu den Heim-Spielen des FC Bayern in der Bundesliga an den Wochenenden angeboten.

Den aktuellen Spielplan des FC Bayern finden Sie hier.

Der Verkauf von Tickets erfolgt nur über den FC Bayern, das Angebot können Sie hier aufrufen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 die zu ihrer Information auf dieser Seite nach dem Angebot folgen.

 FANPAKET

– Übernachtung für 2 Personen im DZ
– Frühstücksbuffet
– ShuttleService zur Arena und zurück

117 €
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FANPAKET PLUS

– Willkommensdrink
– Givit
– Übernachtung für 2 Personen im Premium DZ
– Frühstücksbuffet
– ShuttleService zur Arena und zurück

127 €
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FANPAKET SINGLE

– Übernachtung für 1 Person im EZ
– Frühstücksbuffet
– ShuttleService zur Arena

91 €
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*Eintrittskarten zu den Spielen sind im Preis NICHT inbegriffen!

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Brauerei Gasthaus Lohhof trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Brauerei Gasthaus Lohhof über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Informationen: Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
— Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
— Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
— Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
— Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
— Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
— Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
— Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
— Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
— Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
— Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
— Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
— Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Brauerei Gasthaus Lohhof tritt für die angebotenen Pauschalreisen, bei einer Insolvenz der beauftragten Unternehmen (es sind dies nur Bus- bzw. Taxi-Unternehmen) die für das Brauerei Gasthaus Lohhof im Auftrag, in der Stadt und dem Landkreis München tätig werden, ein. Eine Beförderung der Reisenden ist jederzeit durch das Brauerei Gasthaus Lohhof als Kostenträger gewährleistet. Die Reisenden können das Brauerei Gasthaus Lohhof, Südliche Ingolstädter Str. 4, 85716 Unterschleißheim, info@hotel-lohhof.de und 089- 31867345) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund einer Insolvenz verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form :
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de